Es ging ihm bei der Tat in erster Linie um seine sexuelle Befriedigung. Weiter liegen keine Hinweise vor, dass der vom Beschuldigten behauptete Alkoholkonsum seine Entscheidungsfreiheit massgeblich beeinträchtigt oder gar zu einer Verminderung der Schuldfähigkeit geführt hätte. Insgesamt wirken sich die subjektiven Tatkomponenten neutral aus. 16.1.3 Gesamtverschulden und Einsatzstrafe für die Vergewaltigung Das gesamte Tatverschulden erscheint – innerhalb der Bandbreite von denkbaren Vergewaltigungen, welche als solche stets gravierende Delikte darstellen – gerade noch als leicht.