Dieser Zustand wurde vom Beschuldigten nicht nur wahrgenommen, sondern bewusst ausgenutzt. Der zerrissene Slip und die für die Stimulation der Brustwarze eingesetzte Gewalt sprechen dennoch für eine gewisse Heftigkeit der Vorgänge. Wie die Vorinstanz zutreffend ausführt, missbrauchte der Beschuldigte mit dieser Tat das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin und profitierte dabei vom Umstand, dass die Privatklägerin auf 36 ihr Einkommen im Bistro angewiesen war.