16. Verschuldensangemessene Strafen für die einzelnen Delikte 16.1 Vergewaltigung 16.1.1 Objektive Tatkomponenten Schwere der Verletzung oder Gefährdung des betroffenen Rechtsguts Die Tat richtet sich gegen die sexuelle Selbstbestimmung und die sexuelle Integrität. Indem der Beschuldigte die Privatklägerin dazu zwang, seine Brustwarze in den Mund zu nehmen und zweimal vaginal in sie eindrang, verletzte er diese hochrangigen Rechtsgüter gleich mehrfach und auf unterschiedliche Weise, was sich erschwerend auswirkt.