Das In-den-Mund-Nehmen der Brustwarze und der mit Positionswechsel vollzogene Vaginalverkehr sind nicht nur zeitlich und örtlich äusserst eng miteinander verknüpft, sondern scheinen auch auf eine einzige sexuelle Befriedigung abzuzielen. Diese wurde über die Stimulation der Brustwarze eingeleitet und mündete in den Samenerguss während dem Vaginalverkehr. So führte die Privatklägerin aus, dass der Beschuldigte während dem Geschlechtsverkehr habe zum Orgasmus kommen müssen, weil ihre Unterhosen und ihr Intimbereich ganz nass gewesen seien.