Dass der Beschuldigte um diesen Zustand wusste, lässt sich nicht nur seinen Aussagen entnehmen, sondern ergibt sich auch aus der von der Privatklägerin in direkter Rede widergegebene Reaktion des Beschuldigten auf ihre Bitte, sie nach Hause zu führen, da es ihr nicht gut gehe («Sei nicht so blöd. Wir können heute zusammen einen schönen Abend zusammen verbringen.»). Auch während den sexuellen Handlungen forderte die Privatklägerin den Beschuldigten mehrmals auf, aufzuhören, was dieser jedoch bloss mit der Äusserung «Schatz, ich bin noch nicht fertig» quittierte.