Darauf führte er die körperlich angeschlagene Privatklägerin in den hinteren Teil des Bistros und setzte sie auf einen Stuhl. Er breitete die Kissen der Gartenstühle auf dem Boden aus und zog sich seine Kleider vollständig aus, beförderte die Privatklägerin auf die ausgebreiteten Kissen und entledigte sie ihrer Kleider. Den dabei zerrissenen Slip beliess er ihr um die Hüften. Anschliessend legte er sich auf die Privatklägerin und zwang sie durch Halten ihres Kopfes, seine Brustwarze in den Mund zu nehmen. Die Bitten der Privatklägerin, sie in Ruhe zu lassen, ignorierend, führte er sein erigiertes Glied in ihre Vagina ein.