Dieser begleitete sie allerdings zurück ins Bistro – wo er das Licht bereits gelöscht hatte – und schloss die Tür hinter sich ab. Auf die Bitte, ihr ein Glas Wasser zu bringen und sie nach Hause zu führen entgegnete der Beschuldigte, dass sie nicht «blöd tun» solle, sie könnten einen schönen Abend miteinander verbringen. Darauf führte er die körperlich angeschlagene Privatklägerin in den hinteren Teil des Bistros und setzte sie auf einen Stuhl.