Indem sie ihm angedroht habe, sie werde seine Freundin über die sexuellen Kontakte in Kenntnis setzen, wenn er nicht weitermache bzw. ihr CHF 3‘000.00 bezahle, soll er sogar Opfer einer Erpressung geworden sein. Die übertriebene Opferrolle verfestigte er weiter, indem er ausführte, in seinem Leben noch nie etwas Schlechtes getan zu haben (pag. 68 Z. 47 f.). Damit verwirklichen sich in den Aussagen des Beschuldigten verschiedene Lügensignale. Sie erscheinen der Kammer nach dem Gesagten als wenig glaubhaft und auf sie wird in der Folge nicht abzustellen sein.