Verschiedentlich versuchte er die Privatklägerin schlecht zu machen, indem er ihr gesellschaftlich nicht anerkannte Verhaltensweisen unterstellte und schob ihr auch sonst jegliches Verschulden zu. So soll sie es gewesen sein, die die sexuellen Kontakte allesamt initiiert und ihn gewissermassen zu den sexuellen Handlungen genötigt haben. Indem sie ihm angedroht habe, sie werde seine Freundin über die sexuellen Kontakte in Kenntnis setzen, wenn er nicht weitermache bzw. ihr CHF 3‘000.00 bezahle, soll er sogar Opfer einer Erpressung geworden sein.