11. Fazit Der Beschuldigte verstrickte sich über die verschiedenen Einvernahmen zusehends in Widersprüche. Seine Version der Abläufe änderte bei jeder Befragung und passte sich auch spontan den zugänglichen Beweismitteln an. Er schilderte die Abläufe jeweils sehr pauschal und vermochte nur sehr vereinzelt stimmige Details zu nennen. Verschiedentlich versuchte er die Privatklägerin schlecht zu machen, indem er ihr gesellschaftlich nicht anerkannte Verhaltensweisen unterstellte und schob ihr auch sonst jegliches Verschulden zu.