27 Der Beschuldigte sieht sich im Verlaufe des Verfahrens mehr und mehr als Opfer der Privatklägerin, die ihn gegen seinen Willen sexuell «geschnappt» habe (pag. 63 Z. 263). Die Privatklägerin habe ihn gefragt, ob er Sex haben möchte, was er verneint habe, weil er eine Freundin habe. Sie habe ihn trotzdem auf ihr Bett gestossen und habe angefangen, ihm «einen zu blasen» (pag. 53 Z. 32-34). Sie habe ihn ausgezogen und er habe Angst gehabt (pag. 60 Z. 117). Sie habe gehandelt und er könne nicht mehr sagen, was sie alles mit ihm gemacht habe (pag. 69 Z. 73 f.).