die Privatklägerin Geld gestohlen, weshalb seine Freundin ihr angedroht habe, eine Kamera zu installieren (pag. 53 Z. 65-67). Die Privatklägerin sei immer hinter ihn gekommen und habe ihm auch vor seiner Freundin Küsse gegeben (pag. 54 Z. 114 f.). Überdies habe ihr Mann angeblich Probleme mit dem Alkohol und befinde sich in einer Klinik. Nach seinen Angaben sei er auch im Gefängnis gewesen (pag. 55 Z. 146-148). Auch die Privatklägerin trinke Alkohol (pag. 55 Z. 148). Am besagten Abend habe sie sich Getränke spendieren lassen und sei dann betrunken zurück ins Bistro gekommen und habe ihn verführt (z. B. pag. 69 Z. 52 ff.).