Widersprüchlich blieben aber seine Angaben zu den angeblichen Lokalitäten. Während es zunächst zweimal im Bistro passiert sein soll, gab er anschliessend an, dass es erstmals im Restaurant, dann bei der Privatklägerin und zum dritten Mal bei ihm passiert sei, um sich schliesslich dahingehend zu korrigieren, dass es das zweite Mal bei ihm und das dritte Mal bei der Privatklägerin geschehen sei.