24 10.2.7 Kompetenzanalyse Letztlich stellt sich die Frage, ob die betreffende Aussageperson diese Aussagen hätte machen können, ohne dass ihr Inhalt erlebnisbasiert wäre (BEN- DER/NACK/TREUER, a.a.O., N. 288 ff.). Mit Blick auf die Vielfalt inhaltlicher Details in den Aussagen der Privatklägerin erscheint dies der Kammer als praktisch unmöglich. Bleibt die Frage, ob die Privatklägerin in der Lage wäre, sich diese Fähigkeit anzutrainieren. Aber auch hierzu bestehen keinerlei Hinweise.