Entsprechend hatte sie alles Interesse an einem korrekten Verhältnis zu ihrem Arbeitgeber. Sie führte zudem aus, dass sie hinsichtlich ihrer Lohnauszahlungen ständig vertröstet worden sei, weil der Beschuldigte und seine Freundin angeblich hohe Schulden hätten (pag. 438 Z. 98-100). Auch vor diesem Hintergrund ist ein Erpressungsszenario wenig wahrscheinlich. Der Beschuldigte selber war auf konkrete Frage hin denn auch nicht in der Lage, einen möglichen Grund für eine Falschbezichtigung zu nennen (pag. 242 Z. 5). Nach dem Gesagten finden sich keine ernsthaften Anhaltspunkte für ein Motiv zur Falschbeschuldigung des Beschuldigten.