Dies allerdings nicht auf einer körperlichen, sondern auf einer geistigen Ebene. Als Folge habe sie den Beschuldigten zunächst damit unter Druck setzen wollen, seiner Freundin von der Affäre zu erzählen. Als diese aber nicht erwartungsgemäss reagiert und sich auf die Seite des Beschuldigten gestellt habe, sei sie schliesslich zur Polizei gegangen. Anders wäre die lange Wartezeit nicht erklärbar. Es wurde bereits dargelegt, dass die Privatklägerin die verzögerte Meldung bei der Polizei schlüssig erklären konnte (Ziff. 10.2.1.).