Der mögliche Täter ist bekannt. Für suggestive Beeinflussung bestehen angesichts der Entstehungsgeschichte der Aussagen keine Anhaltspunkte. Die Verteidigung bemängelte unter Verweis auf den Aufsatz von REVITAL LUDEWIG/ DAPHNA TAVOR/ SONJA BAUMER, Wie können aussagepsychologische Erkenntnisse Richtern, Staatsanwälten und Anwälten helfen?, in: AJP 2011, 1415 ff., dass die Emotionen der Privatklägerin bis anhin falsch gedeutet worden seien. Weinen korreliere nicht zwingend mit der Wahrheit.