440 Z. 183), was dem Bericht des KTD widerspricht (pag. 19). Angesichts der seit dem Vorfall vergangenen Zeitdauer und der ansonsten ausserordentlich konstanten Aussagen, sind solche Ungenauigkeiten entschuldbar und vermögen die Glaubhaftigkeit der Aussagen der Privatklägerin nicht zu beeinträchtigen. 10.2.5 Mögliche Hinweise auf Irrtum oder Suggestionen Im Falle von Irrtum oder Suggestion versagt die Aussageanalyse (BEN- DER/NACK/TREUER, a.a.O., N. 321). Es finden sich indessen keine Hinweise auf einen Irrtum. Der mögliche Täter ist bekannt.