232 Z. 28 f.). Auch an der Berufungsverhandlung führte sie aus, dass es sich angefühlt habe, als wären Ameisen auf ihren Armen und Beinen herumgelaufen (pag. 438 Z. 114 f.). Sie gab denn auch selber an, dass es sich nicht um eine komplette körperliche Lähmung gehandelt habe, sondern ihr Körper und ihre Beine lediglich «wie eingeschlafen» (pag. 232 Z. 23) gewesen seien und sie nicht im Stande gewesen sei, sich zu wehren (pag. 31 Z. 95 und pag. 439 Z. 168).