den. An der ersten Einvernahme, nur Wochen nach dem Vorfall, beschreibt die Privatklägerin ihre körperlichen Empfindungen am besagten Abend wie folgt: Nachdem sie nur wenige Schlucke Kaffee zu sich genommen habe, seien erste Schwindelgefühle aufgetreten, sie habe begonnen zu schwitzen und dann sei es ihr kalt geworden und sie habe eine Gänsehaut gekriegt (pag. 30 Z. 58 f.). Als sie aufgestanden sei habe sie gemerkt, dass sie sich fast nicht auf den Beinen halten könne, worauf sie ins Bistro gegangen sei, um ihre Sachen zu holen und ein Glas Wasser zu trinken. Dabei habe sie die Kaffeetasse mit ins Bistro genommen.