30 Z. 35-37), was er in der Folge auch gemacht habe. Zu diesem Verlauf passt, dass die Privatklägerin später die Aussage machte, der Beschuldigte habe ihr beim geschilderten sexuellen Übergriff gesagt, sie wisse doch, dass er sie liebe (pag. 31 Z. 68). Vor diesem Hintergrund erscheint es auch folgerichtig, dass der Beschuldigte die Annäherungsversuche intensivierte, als seine Freundin am 1. Juni 2014 erneut verreiste. Auf die Anfrage des Beschuldigten, ob sie am besagten Abend länger arbeiten könne, habe ihm die Privatklägerin gesagt, dass er die wenigen Gäste auch alleine bedienen könne.