Logische Konsistenz Die Aussagen der Privatklägerin entwickeln sich vorerst durch die Schilderung erster Annäherungsversuche des Beschuldigten während ihrer ersten Arbeitstage im Bistro, als dessen Freundin in den Ferien weilte. Der Beschuldigte habe ihr bereits damals gesagt, er habe sich in sie verliebt bzw. sie gefalle ihm (pag. 30 Z. 33-35 bzw. pag. 233 Z. 8-12 oder pag. 439 Z. 143-148). Weiter beschrieb die Privatklägerin, wie der Beschuldigte sie hinter der Theke gelegentlich geküsst habe, worauf sie ihm gesagt habe, dass er das unterlassen solle (pag. 30 Z. 35-37), was er in der Folge auch gemacht habe.