18 (32 Z. 141-142); wiederum erzählt die Privatklägerin hier einen Eindruck in direkter Rede, was auf Selbsterlebtes hindeutet. Die Privatklägerin beschrieb aber auch noch an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung detailhaft, wie sie vom Vorfall weiterhin verfolgt werde. So dusche sie seither nur mit Slip und Hemd, weil sie ihren Körper nicht mehr ansehen könne (pag. 230 Z. 23-25), eine Reaktion, die Opfer von Sexualdelikten oft beschreiben. 10.2.3 Logische Konsistenz