Mit direkter Rede beschreibt die Privatklägern die Reaktion des Beschuldigten auf ihre wiederholten Aufforderungen, aufzuhören und ihr ein Glas Wasser zu bringen, da ihr übel sei. So habe der Beschuldigte gesagt: «Schatz, ich bin noch nicht fertig» (pag. 31 Z. 99). Bildlich schildert die Privatklägerin schliesslich den Abschluss des Kerngeschehens, indem der Beschuldigte sie wieder auf «den» Stuhl gesetzt, seinen Penis zwischen ihre Brüste gehalten und hin und her gerieben habe. Präzis formuliert sie, dass sie glaube, dass er dabei zum Orgasmus gekommen sei, da nachher ihre Brust voll Samenflüssigkeit gewesen sei. Anschliessend habe er aufgehört (pag. 31 Z. 105).