In der Folge habe er sein steifes Glied in ihre Scheide eingeführt und sich ganz schnell hin und her bewegt. Sie habe ihn wieder gebeten aufzuhören, da ihr weiterhin sehr schlecht gewesen sei und es ihr körperlich nicht möglich gewesen sei, sich 17 gegen den Beschuldigten zu wehren. Er habe sie sodann auf den Bauch gedreht und sei von hinten in sie eingedrungen (pag. 31 Z. 93 ff.). Mit direkter Rede beschreibt die Privatklägern die Reaktion des Beschuldigten auf ihre wiederholten Aufforderungen, aufzuhören und ihr ein Glas Wasser zu bringen, da ihr übel sei.