Die Ausführungen erfolgen überdies so detailliert und vielschichtig, dass sie nicht auf einem Phantasiekonstrukt zu basieren scheinen. Die Privatklägerin beschreibt sodann, wie der Beschuldigte sie mit der einen Hand am Arm gehalten, ihr die andere auf ihren Rücken gelegt und sie alsdann in den hinteren Teil des Bistros geführt habe. Er habe sie auf einen Stuhl gesetzt, die dort gelagerten Kissen der Gartenstühle auf dem Boden verteilt und sie auf die Kissen gelegt (pag. 31 Z. 73 ff.).