72 Z. 181-183), und zwar einschliesslich des im Restaurant gelöschten Lichts. Über die verschiedenen Einvernahmen schilderte die Privatklägerin, dass sie ein solches Gefühl noch nie gehabt habe und bringt auch ihre Ratlosigkeit zur Frage nach dessen Herkunft zum Ausdruck (pag. 232 Z. 15- 17). So beschreibt sie zunächst, wie sie sich gefragt habe, ob es mit der Zigarette einen Zusammenhang habe (pag. 30 Z. 60). Später bringt sie vor, wie sie sich überlegt habe, ob sie vielleicht nichts gegessen habe (pag. 232 Z. 32 f.). An der Berufungsverhandlung erzählt sie weiter, wie sie sich Wochen später überlegt habe, ob eine Reinigungstablette der Kaffeemaschine für ein solches Gefühl verant-