Diese betreffen nicht nur den Ablauf der Geschehnisse, sondern oftmals auch die begleitenden Gedankengänge der Privatklägerin. So erwähnt sie zunächst, dass gegen 23:00 Uhr noch ein Stammgast gekommen und ein Bier habe trinken wollen, während sie selber mit Reinigungsarbeiten beschäftigt gewesen sei. Der Beschuldigte habe ihm eine Stange ausgeschenkt und ihn gebeten, diese schnell zu trinken, da das Bistro geschlossen werde. Dies habe der Gast gemacht und dann das Bistro verlassen (pag. 30 Z. 48 ff.).