10.1.2 K.________ Bei ihm handelt es sich um den letzten Gast, der am 4. Juni 2014 im Bistro noch bedient wurde (Beschuldigter: pag. 76 Z. 331; Privatklägerin pag. 30 Z. 48 f.). Er konnte sich daran erinnern, dass man bei seinem Kommen bereits im Begriff gewesen sei, die Stühle auf die Tische zu stellen, und er sich gedacht habe, dass wohl bald Feierabend sei (pag. 50 Z. 31 f.). Es sei das erste Mal gewesen, dass er den Schliessungsprozess so früh wahrgenommen habe (pag. 50 Z. 35 f.). die Privatklägerin sei zu dieser Zeit mit Putzarbeiten beschäftigt gewesen (pag. 50 Z. 38).