Z. 65 f.). Sie bestätigte sodann, dass man anhand der Nummer des Kassenschlüssels überprüfen könne, wer im Bistro im Service gearbeitet habe, weil man immer mit dem eigenen Schlüssel arbeite (pag. 46 Z. 97-114). Aus den Aussagen von H.________ kann wenig gewonnen werden. Sie erschöpfen sich vorwiegend darin, schlechte Eigenschaften der Privatklägerin hervorzuheben und sie bei den Behörden entsprechend schlecht zu machen.