13 10.1 Befragung Dritter 10.1.1 H.________ (pag. 44 ff.) Die Freundin des Beschuldigten machte von Anfang an klar, wie sie die Sache betrachte, indem sie vorneweg erklärte, dass «das alles eine Lüge ist. Da bin ich mir zu 100% sicher» (pag. 44 Z. 15). Dies begründete sie damit, dass sie ihren Freund genau kenne und praktisch 24 Stunden mit ihm zusammen sei (pag. 45 Z. 29). Es wäre ihr überdies aufgefallen, wenn dieser die Privatklägerin oder umgekehrt die Privatklägerin ihren Freund angemacht hätte (pag. 47 Z. 169 f.).