10. Subjektive Beweismittel – Aussagen der beteiligten Personen Hinsichtlich der allgemeinen Grundlagen der Beweiswürdigung, insbesondere der Aussagenanalyse, kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz (Ziff. II./ 1. ihrer Erwägungen, pag. 279 ff.) verwiesen werden. Allfällige Ergänzungen werden nachfolgend direkt bei den Würdigungen der einzelnen Aussagen angebracht. Vorab sind die Aussagen Dritter zu betrachten und anschliessend die Aussagen der Hauptbeteiligten, der Privatklägerin und des Beschuldigten, zu würdigen.