Sobald die Vergewaltigung in irgendeiner Form zum Thema werde, breite sich bei der Privatklägerin eine Unruhe aus, sie wirke gehetzt und spreche deutlich schneller und lauter als sonst und weise überdies eine fühlbare Traurigkeit auf. Auch bei der Integration am Arbeitsplatz führten die zeitweiligen Sinnkrisen und die damit verbundene emotionale Instabilität zu Problemen. Aus den insgesamt 4 Berichten (pag. 154 ff.; 218 ff.; 248 und 422 ff.) geht hervor, dass die Privatklägerin an einer Posttraumatischen Belastungsstörung mit gravierenden Symptomen leidet und weiterhin der 14-täglichen Psychotherapie bedarf. 9.5 Kassenstreifen