12 9.4 Berichte über die Psychotherapie bei der Privatklägerin Seit Juli 2014 befindet sich die Privatklägerin in psychologischer Betreuung. Ab ihrem ersten Bericht vom 2. Oktober 2014 (pag. 154 ff.) diagnostizierte die behandelnde Psychologin bei der Privatklägerin eine Posttraumatische Belastungsstörung mit depressiver Symptomatik. Auch im letzten Verlaufsbericht vom 15. Februar 2017 (pag. 422 ff.) berichtet sie, dass die Privatklägerin weiterhin in hohem Ausmass unter der erlebten Vergewaltigung leide.