Nur Narkosemittel und Muskelrelaxantien, die klinisch per Injektion verabreicht würden und daher der Überwachung oder Unterstützung der Atmung des Herz-Kreislaufs bedürften, könnten muskuläre Lähmungserscheinungen bei vorhandenem Bewusstsein aus pharmakologischer Sicht erklären. Für eine Stellungnahme zu allfälligen psychiatrischen Ursachen müsse sodann ein forensisch-psychiatrischer Gutachter beigezogen werden. Damit können die von der Privatklägerin geschilderten Lähmungserscheinungen bei klarem Kopf pharmakologisch nicht erklärt werden.