Sie habe ihre Arme und Beine nicht bewegen können (pag. 31 Z. 80 f.) bzw. seien diese «wie eingeschlafen» gewesen (pag. 232 Z. 22 ff.). Die Schmerzen und das Lähmungsgefühl hätten noch etwa zwei Wochen nachgewirkt, es habe sich angefühlt wie Muskelkater (pag. 234 Z. 6 ff.). Um abzuklären, ob ein Wirkstoff bekannt sei, der diese Symptome mit sich bringen könne, wurde in Gutheissung eines Beweisantrags der Verteidigung das IRM am 14. Dezember 2016 mit entsprechenden Abklärungen beauftragt (pag. 368 f.). Diese waren einerseits allgemeiner Art und banden anderseits die beim Beschuldigten sichergestellten Medikamente mit ein.