11 9.3 Forensisch-toxikologisches Aktengutachten IRM Die Privatklägerin schilderte in ihren Befragungen, sie habe unmittelbar vor dem Vorfall vom 4. Juni 2014 im Bistro einen Kaffee getrunken. Bereits nach 2-3 Schlucken habe sie Schwindel verspürt und zu schwitzen begonnen. Sie habe eine Gänsehaut und weiche Knie gekriegt und habe sich kaum noch auf den Beinen halten können (pag. 30 Z. 57 ff.). Ihr sei schlecht gewesen und alles habe sich gedreht. Im Kopf sei zwar alles klar gewesen, jedoch sei ihr Körper wie gelähmt gewesen. Sie habe ihre Arme und Beine nicht bewegen können (pag.