42) – bis zur Rückkehr der Freundin des Beschuldigten täglich statt. Viele der Anrufe werden von der Privatklägerin nicht beantwortet bzw. sind äusserst kurz und sie ruft den Beschuldigten auch nach verpassten Anrufen nicht zurück. Dies im Unterschied zu der – wenn auch sehr kurzen – Zeitspanne vor dem 4. Juni. Am 17. Juni sind schliesslich besonders viele Anrufe des Beschuldigten an die Privatklägerin verzeichnet. Zusätzlich fanden an diesem Tag zwei Telefonate zwischen der Privatklägerin und der Freundin des Beschuldigten statt. 11 9.3 Forensisch-toxikologisches Aktengutachten IRM