10 16. Juni nahm die Privatklägerin zwei Anrufversuche des Beschuldigten um 21:21 und 21:32 Uhr nicht entgegen. Bis zu diesem Zeitpunkt – ausgenommen eine SMS vom 8. Juni 2014 mit dem Inhalt «A.________ (Rufname) ich bin im douchland geld holen ich kom esmal am abent retur» – lässt sich den Aufzeichnungen kein Kontakt entnehmen, der von der Privatklägerin initiiert gewesen wäre. Anders sieht dies noch vor dem 4. Juni 2014 aus: