Am 8. Juni erreichte der Beschuldigte die Privatklägerin um 13:55 Uhr (1 min 35 sec). Auch am 9. Juni rief der Beschuldigte die Privatklägerin um 09:50 und 09:51 Uhr (11 sec resp. 29 sec) an. Am gleichen Tag entgingen der Privatklägerin um 22:04 und zweimal um 22:33 Uhr drei Anrufe des Beschuldigten. Am 12. Juni erreichte der Beschuldigte die Privatklägerin um 17:26 Uhr (1 min 36 sec) erneut. Am 15. Juni initialisierte der Beschuldigte um 20:54 Uhr ein Telefonat, welches 59 Sekunden dauerte. Gleichentags versuchte er die Privatklägerin um 22:24 Uhr weitere zwei Mal vergeblich anzurufen. Auch am