Ein weiterer entgangener Anruf erfolgte um 23:44 Uhr. Um 23:57 Uhr rief die Privatklägerin ihren Sohn zweimal zurück (2 resp. 5 sec). Um 00:17 Uhr verfasste sie schliesslich eine SMS mit dem Text «ich bin zuchause» an den Beschuldigten. Zwischen dem Beschuldigten und der Privatklägerin sind in den Folgetagen diverse Kontakte verzeichnet. Seitens des Beschuldigten ist zunächst am 5. Juni um 21:44 Uhr ein Anrufversuch an die Privatklägerin verzeichnet. Ein weiterer Versuch datiert vom 7. Juni um 22:31 Uhr. Am 8. Juni erreichte der Beschuldigte die Privatklägerin um 13:55 Uhr (1 min 35 sec).