Die Mobiltelefone der beiden Hauptbeteiligten wurden durch die Polizei für den Monat Juni 2014 ausgewertet (pag. 89 ff.). In ihrem Anzeigerapport vom 30. Oktober 2014 weist sie darauf hin, dass vor der polizeilichen Intervention auf beiden Geräten Daten gelöscht worden seien (pag. 4 Abs. 4). Diesem Umstand ist bei der Würdigung der Telefondaten Rechnung zu tragen. Es ist indessen darauf hinzuweisen, dass eine Lücke in der Auswertung der Kontakte zwischen den Direktbeteiligten nur dann entsteht, wenn ein Kontakt sowohl auf dem Gerät des Beschuldigten, als auch auf jenem der Privatklägerin gelöscht worden ist.