19). Nach der Untersuchung wurden die beiden Kleidungsstücke der Polizei retourniert. Nachdem die Privatklägerin auf eine Rückgabe verzichtet hatte, folgte schliesslich die Lagerung bei der Regionalfahndung in Burgdorf (pag. 4). Auf Anfrage hin waren diese Kleidungsstücke für die Berufungsverhandlung nicht mehr verfügbar, da sie im Rahmen einer Archivräumung durch die Polizei vernichtet worden waren (E-Mail Kantonspolizei Bern, pag. 431 f.). 9.2 Auswertung Telefondaten Die Mobiltelefone der beiden Hauptbeteiligten wurden durch die Polizei für den Monat Juni 2014 ausgewertet (pag.