Am 1. Juli 2014 wurden dem KTD ein zerrissener Slip und ein Shirt zur Untersuchung übergeben (pag. 16 ff.). Ab der Innenseite des Slips konnte in der Umgebung des Intimbereichs eine Spur gesichert werden, aus der ein DNA-Mischprofil mit einer deutlich männlichen Hauptkomponente erstellt werden konnte. Gestützt auf einen Vergleich der Probe mit dem DNA-Profil des Beschuldigten ordnete der KTD die gesicherte DNA dem Beschuldigten zu (pag. 17). Die Untersuchung einer im Bereich der Rissstelle des Slips gefundenen Blutspur wies ein weibliches DNA- Profil auf und wurde vom IRM der Privatklägerin zugewiesen (pag. 19).