9. Objektive Beweismittel 9.1 Untersuchungsergebnisse der Kleidungsstücke der Privatklägern Die Privatklägerin begab sich am 18. Juni 2014 zur Polizei in G.________ und erstattete Anzeige gegen den Beschuldigten. Am Ende der Einvernahme kündigte sie an, der Polizei noch ihre Unterwäsche vorbeibringen zu wollen (pag. 33 Z. 171). 9 Am 1. Juli 2014 wurden dem KTD ein zerrissener Slip und ein Shirt zur Untersuchung übergeben (pag.