Die nachfolgenden Ausführungen wenden sich zuerst den objektiven Beweismitteln zu. Anschliessend werden die Aussagen der Auskunftspersonen geprüft und schliesslich die Aussagen der beiden Hauptbeteiligten einer vertieften Analyse unterzogen. Dabei wird insbesondere zu prüfen sein, inwiefern sich diese Aussagen mit den übrigen Beweismitteln verknüpfen lassen.