42), eine Skizze des Wohnungsgrundrisses der Wohnung der Privatklägerin inkl. Fotos (pag. 13 ff.), sowie eine Fotodokumentation des Innenbereichs des Bistros F.________ (pag. 84 ff.). Schliesslich wurden die Freundin des Beschuldigten und drei Gäste des Bistros befragt. Seitens der Privatklägerin wurden zudem vier Berichte ihrer Psychotherapeutin zum Verlauf ihrer psychischen Verfassung eingereicht (pag. 154 ff.; 218 ff.; 248 und 422 ff.). Die nachfolgenden Ausführungen wenden sich zuerst den objektiven Beweismitteln zu.