Beim Beschuldigten wurden ferner diverse Medikamentenschachteln bzw. Blister gefunden (pag. 81) und im Rahmen eines forensisch-toxikologischen Gutachtens dahingehend untersucht, ob sie etwas mit den von der Privatklägerin verspürten Lähmungserscheinungen zu tun haben könnten (pag. 374 ff.). Anhand eines Kassenstreifens sind die am Abend des 4. Juni 2014 konsumierten Getränke ersichtlich (pag. 11 f.). In den Akten finden sich weiter ein Notizzettel mit Hinweisen auf die Arbeitszeiten der Privatklägerin (pag. 42), eine Skizze des Wohnungsgrundrisses der Wohnung der Privatklägerin inkl. Fotos (pag.