Dem Gericht liegen zudem weitere unterstützende Beweismittel vor. Vorab betrifft dies einen Bericht des kriminaltechnischen Dienstes der Kantonspolizei Bern (nachfolgend: KTD; pag. 16 ff.) und ein forensisch-molekularbiologisches Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Bern (nachfolgend: IRM; pag. 20 ff.) hinsichtlich der Auswertung von DNA-Spuren auf dem Slip der Privatklägerin. Weiter wurden die Mobiltelefone der Direktbeteiligten ausgewertet (pag. 89 ff.). Beim Beschuldigten wurden ferner diverse Medikamentenschachteln bzw. Blister gefunden (pag.