Dieser habe sie aber zurück ins Bistro geführt und die Tür verschlossen. In der Folge habe er sich verbal und körperlich an sie herangemacht und sie in den hinteren Teil des Lokals verbracht, wo er sie auf einen Stuhl gesetzt und die Sitzkissen der Liege- und Gartenstühle am Boden ausgebreitet habe. Schliesslich habe er die Privatklägerin auf die Kissen niedergelegt, sich vollständig ausgezogen und auch ihr die Kleider bis auf den Slip entfernt. Diesen habe er zerrissen und um ihre Hüfte belassen. Anschliessend habe er sich auf sie gelegt und sie durch Halten des Kopfes gezwungen seine Brust-